Repräsentative
„Demokratie“ und „demokratischer“ Zentralismus sind
„demokratische“ Diktaturen
„Demokratische
Diktatur“ oder „demokratischer Zentralismus“ sind Gegensätze
in einer Phrase. Repräsentative „Demokratie“ bedeutet
prinzipiell: „Demokratie“ für Repräsentanten untereinander. In
einer Repräsentativen „Demokratie“ ist das Staatsvolk von der
Gesetzgebung (Legislative) ausgeschlossen. Wenn aber in einer
angeblichen Demokratie (Volksherrschaft), das Staatsvolk von der
Herrschaft ausgeschlossen ist, so ist es natürlich keine
Volksherrschaft (Demokratie), sondern Herrschaft über das Volk,
durch Repräsentanten und so könnte man dazu auch sagen:
„Demokratische Diktatur“. Herrschaft über das Volk funktioniert
nur durch Gewalt. Deshalb benötigen Repräsentanten ein
Gewaltmonopol. Sonst könnten sie nicht herrschen. Und sie benötigen
eine Begriffs-Maske, um die Herrschaft der Wenigen als Demokratie zu
präsentieren.
Herrschaft
geschieht primär durch Gesetzgebung (Legislative), nicht durch
Wahlen von Vertretern mit „Freien Mandaten“. Entscheidungen über
Personalien (die in einer Repräsentativen „Demokratie“ nur
mittelbar beim Wähler liegen weil sie schon vorausgewählt wurden),
sind keine Entscheidungen über Regeln und Gesetze. Wenn ein
Staatsvolk Regeln und Gesetze befolgen muss, die es selbst nicht
erlassen darf, weil es seine Stimmen, gemessen an der
Bevölkerungszahl, an wenige Vertreter abgeben muss, fehlt die
Legitimation durch Selbstbestimmung, nach eigenen Regeln und Gesetzen
leben zu können. Das nennt man Fremdbestimmung. Und dieses Prinzip
der Fremdbestimmung,heißt in Deutschland Repräsentative
„Demokratie“. 736 Bundestagsabgeordnete sind 0.0008867 % der
Bevölkerung. Sie beherrschen 99.9991133 % der Bevölkerung. „Freie
Mandate“, die gewählte Vertreter von jeglicher Verantwortung
gegenüber ihren Wählern entbinden (siehe Artikel 38 Grundgesetz)
und Legislaturperioden (keine Abwahlmöglichkeit), vervollkommnen das
Prinzip absoluter Fremdbestimmung durch Repräsentanten. Der
Unterschied zu einer Diktatur oder Monarchie, in der wir das
Verhältnis von 0 zu 100 hätten, ist also tatsächlich sehr gering.
Das verdeutlicht folgende Tabelle, in der die Macht-Verhältnisse der
Herrschaftsformen Monarchie, Diktatur, Repräsentative „Demokratie“,
und Demokratie (Volksherrschaft) in Zahlen gegenüberstehen.

So
wird deutlich, dass der Fortschritt einer Repräsentativen
„Demokratie“ gegenüber einer Diktatur oder Monarchie sehr
gering ist. Und deshalb ist der Schritt zurück auch nur ein kleiner
Schritt. Repräsentative „Demokratie“ bedeutet, dass nur
innerhalb eines elitären Kreises „demokratische“ Verhältnisse
nach dem Mehrheitsprinzip stattfinden. Dieser elitäre Kreis nennt
sich „Parlament“. Ein Mehrheitsprinzip jedoch, als Auswahlprinzip
für die Beteiligung an politischer Macht, ist immer noch keine
Gleichberechtigung. Wir haben also selbst in Parlamenten keine
politische Gleichberechtigung unter den Abgeordneten, auf dessen
Basis über die vernünftigsten und besten Entscheidungen
gestritten werden könnte.
Rein
menschlich, und ohne die ökonomische Komponente betrachtet, wäre
den Abgeordneten in einer Repräsentativen „Demokratie“ durchaus
zuzugestehen, vernünftige Entscheidungen zu treffen, die den
Interessen der entmündigten Bevölkerungsmasse entsprechen könnten.
Davon jedenfalls, träumen Viele, weil es in den von der Regierung
kontrollierten Medien so dargestellt wird. Aber jeder Traum muss
natürlich an der Realität zerplatzen. Denn es gibt da ein reales
Problem. Und dieses Problem heißt: Lobbyismus. Oder mit anderen
Worten: verrechtlichte Korruption. Das Problem besteht darin, dass
Eigentumsrecht alles in eine Ware verwandelt und daher käuflich
macht. Auch, und gerade die Interessen von Abgeordneten und
Repräsentanten. So wird Politik käuflich. Die durch Eigentumsrecht
bedingte unbegrenzte Akkumulation (Anhäufung)
von Reichtum schlägt deshalb in politische Macht um, sobald sie das
dafür relevante Maß überschritten hat, dass sich ebenfalls in
Zahlen messen ließe. Wieviele Dollar oder Euro nötig sind, um
politische Macht ausüben zu können, ist von Staat zu Staat
unterschiedlich. Aber mit einem Verfügungsrahmen von 9 Nullen (ab 1
Milliarde) vor dem Komma ist dieses Maß ganz sicher erreicht. So
werden Superreiche zu Oligarchen. Das US-Portal „Wikipedia“ lässt
zum Begriff „Oligarch“ lesen, Zitat:
„Als
Oligarch (von Oligarchie „Herrschaft von Wenigen“) werden zum
einen Anhänger der Oligarchie, zum anderen jene bezeichnet, die mit
wenigen anderen eine Herrschaft ausüben, im Speziellen auch
Großunternehmer, die durch Korruption auch politische Macht über
ein Land oder eine Region erlangt haben. Mit der Verflechtung von
Politik und Wirtschaft werden politische Entscheidungsprozesse
intransparent und gehen häufig mit autokratischer Herrschaft und
Schattenwirtschaft einher. Demokratische und rechtsstaatliche
Transformationsprozesse werden behindert.“ (Quelle Wikipedia am
22.12.2022)
Das
führt uns zu einem Begriff, den die Bundeszentrale für politische
Bildung in „Das junge Politik-Lexikon“ wie folgt erklärt, damit
auch Kinder verstehen, wo sie leben, Zitat:
„Oligarchie - Herrschaft
von wenigen
Die
Oligarchie ist eine Staatsform. Andere Staatsformen sind
beispielsweise Demokratie, Diktatur, Monarchie. Der Begriff kommt aus
dem Griechischen und heißt übersetzt "Herrschaft von
wenigen". Damit ist diese Staatsform bereits erklärt: Eine
kleine Gruppe von Personen oder eine Familie herrschen im Staat. Das
Parlament (wenn es überhaupt eines gibt), die Gesetze, die Polizei
und das Militär werden von dieser Gruppe
kontrolliert und die Macht wird an Familienmitglieder weiter vererbt.
Von Freiheit kann in einem solchen Staat nicht die Rede sein. Eine
Oligarchie ähnelt einer Diktatur, denn die Führungsgruppe tut
alles, um an der Macht zu bleiben und kümmert sich kaum darum, was
die Menschen im Land wirklich wollen und brauchen.“ Quelle: Gerd
Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von
www.hanisauland.de,
Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2022 (Quelle:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-jungepolitik-lexikon/320882/oligarchie/)
Der
Autor Gerd Schneider beantwortet in dem kurzen Absatz nicht
die Frage nach dem Verhältnis einer Repräsentativen „Demokratie“
zur Oligarchie. Er hat vergessen zu erwähnen, dass „eine kleine
Gruppe von Personen“ durch Käuflichkeit von Politik den Staat zu
ihrem Staat machen kann. Eine Oligarchie ist ein Staat der
Superreichen, ein Staat der Milliardäre und die Lobby des Parlaments
einer Repräsentativen „Demokratie“ ist der Marktplatz, auf dem
sie einkaufen gehen. (Oligarchische Machtverhältnisse in der
Repräsentativen „Demokratie“ ist die Ursache für Politik für
reiche Pharmaoligarchen, für reiche Oligarchen der
Energiewirtschaft und für reiche Oligarchen der Rüstungsindustrie
und daher Politik primär für Oligarchen des US-Imperiums. So
entsteht Coronatyrannei, Wirtschaftstyrannei und Kriegstyrannei.) Das
Artikelbild ist dann ja auch selbsterklärend:
Quelle:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-jungepolitik-lexikon/320882/oligarchie/
Es
geht also um Zahlen. Und zwar um Nullen vor dem Komma, in Gold. Die
Repräsentative „Demokratie“, die selbst eine Herrschaft von
Wenigen ist, bietet also beste Voraussetzungen, um Oligarchen zur
Machtergreifung einzuladen. Wie sieht denn so eine Einladung konkret
aus? Zitat:
„Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland Art. 38
(1)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge
und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen.
(2)
Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr
vollendet
hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem
die
Volljährigkeit eintritt.
(3)
Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“
(Hervorhebung
vom mir)
Die
„Vertreter des ganzen Volkes“ sind also niemandem gegenüber
verantwortlich. Das nennt man „Freies Mandat“. Damit ist
verantwortungslose Politik nicht nur erlaubt, sondern sogar Gesetz.
Auf dieser Grundlage steht der Marktplatz der politischen
Entscheidungen, für den es einen Namen gibt: Lobby. Das Treiben auf
diesem Marktplatz nennt man Lobbyismus. Und so lässt die
„Bundeszentrale für politische Bildung“ auf ihrem Portal feststellen, Zitat:
„Wie,
wo und wann Lobbyisten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen
können, hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, die ihnen
das politische System
vorgibt.“
(Quelle:
https://www.bpb.de/themen/wirtschaft/lobbyismus/275972/interessenvertretung-und-politisches-system-in-deutschland-im-wandel/)
Die
entscheidenden Rahmenbedingungen für eine Oligarchie sind
1.
Das Vertreterprinzip,
2.
das Eigentumsrecht und
3.
das „Freie Mandat“.
Die
„Bundeszentrale für politische Bildung“ lässt auf ihrem Portal
deshalb auch folgern, Zitat:
„Lobbys
versuchen Einfluss in Politik und Gesellschaft zu
nehmen.
Das ist legitim.“
(https://www.bpb.de/themen/wirtschaft/lobbyismus/)
Die
entscheidenden Rahmenbedingungen für eine legitime Volksherrschaft
(Demokratie) sind:
1.
Herrschaft des Staatsvolkes (Demokratie),
2.
das Besitzrecht und
3.
Verantwortlichkeit der Gewählten vor ihren Wählern durch imperative
Mandate.
Somit
ist klar, dass die Repräsentative „Demokratie“ nichts anderes
ist, als die politische Basis der Herrschaft der Reichen
(Oligarchie). Der Staat ist ihr Staat, der Staat der Reichen
(Oligarchen). Volksherrschaft, und damit ein Sturz der Herrschaft von
Wenigen, ist nur möglich auf Basis der
Legitimation
des Staatsvolkes für Selbstbestimmung durch Selbstbestimmung. Ohne
diese Legitimation ist ein Sturz dieses Herrschaftssystems, z.B.
durch einen Putsch, nicht möglich. Denn die Machtbasis für die
Herrschaft von Putschisten ist wieder: Herrschaft von Wenigen, ohne
Legitimation.
Demokratischer
Zentralismus
Ein
geschichtlicher Rückblick auf mdr.de verweist uns auf die Herkunft
dieses Begriffes, der in allen „Sozialistischen“ Staaten,
„sozialistischen“ Strömungen und -Organisationen das
entscheidende Machtprinzip bezeichnet, welches ursprünglich aus der
Sozialdemokratie hervorgegangen ist. Laut den MDRRecherchen geht der
Begriff, auf Zitat: „… die von Lenin und dem "Komintern"-Sekretär
Sinowjew formulierte und auf der 2. Tagung der Komintern im Jahr 1920
verabschiedete zwölfte von 21 "Bedingungen der Zugehörigkeit
zur Kommunistischen Internationale" zurück.“ (Quelle:
https://www.mdr.de/geschichte/ddr/politikgesellschaft/
Die
MDR-Recherche greift zu kurz. Denn Lenin orientierte sich an der
Sozialdemokratie, siehe seine Schriften „Was tun?“ und „Ein
Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück“. Bedingung 12 der 21
Bedingungen lautete, Zitat: „12. Die der Kommunistischen
Internationale angehörenden Parteien müssen nach dem Prinzip des
demokratischen Zentralismus aufgebaut sein. In der gegenwärtigen
Zeit des verschärften Bürgerkrieges ist die Kommunistische Partei
nur dann imstande, ihre Pflicht zu erfüllen, wenn sie möglichst
zentralistisch organisiert ist und eine eiserne, fast militärische
Disziplin in ihr herrscht, wenn ihr Parteizentrum ein starkes,
autoritatives Organ mit weitgehenden Vollmachten ist, das das
allgemeine Vertrauen der Parteimitgliedschaft genießt.“
(Hervorhebung von mir. Quelle:
https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_ru&dokument=0010_int&object=translation)
In
der Historie des Scheiterns des „real existierenden Sozialismus“
ist dieser Punkt 12 eine politische Schaltstelle. Ideologische
Schaltstelle ist die Verklärung der Schriften von Marx/Engels/Lenin
zu Dogmen, die nicht kritisiert werden durften. Marx ging es nicht um
die Ersetzung des Eigentumsrechts durch Besitzrecht2 als ökonomische
Bedingung für politische Freiheit, sondern nur um Enteignung.
Enteignung wohin? Zu einer zentralistischen Funktionärskaste als
neue Eigentümer mit einem Führer an der Spitze? Ebenso lassen
seine Schriften erkennen, dass er Demokratie für eine
kleinbürgerliche Spielerei hielt. Ja, der Missbrauch des Begriffs
„Demokratie“ war schon damals allgegenwärtig. Aber vielleicht
hätte man das Wort öfters übersetzen sollen: VOLKSHERRSCHAFT.
Engels
geriet dann schließlich zum Begriff „Diktatur des Proletariats“.
Und kaum einem Apologeten des Marxismus fiel auf, dass die
Lohnabhängigen (das Proletariat) in einer Volksherrschaft
(Demokratie) die absolute Mehrheit stellen und gar keine Diktatur
benötigen, weil sie in jeder Abstimmung ihre Interessen durchsetzen
könnten. Wem aufgefallen ist, dass „Diktatur des Proletariats“
immer zur Diktatur von Parteiführern führt und dies in dieser
Diktatur laut äußerte, wurde sehr schnell „physisch beruhigt“.
Wer eine Diktatur benötigt, ist nicht die Klasse der Lohnabhängigen,
sondern die Klasse der Kleinbürger (Kleineigentümer und
Eigentümer mit
national
begrenztem Eigentum, die durch Eigentum Lohnabhängige für sich
arbeiten lassen). Auch das Bildungsbürgertum gehört zum
Kleinbürgertum. Marx/Engels/Lenin waren ebenfalls Kleinbürger.
Herrschaft
von Wenigen in Widerstands-Organisationen
Gegenwärtig
erleben wir in den meisten Widerstandsorganisationen Orga-Fürsten,
die naturgemäß das Recht der freien Meinungsäußerung in ihren
Organisationen ebenso wenig mögen, wie die Obrigkeit, gegen die sie
opponieren. Der Widerstand ist von Kleinbürgern dominiert, die
weit
von radikaldemokratischen Prinzipien entfernt, sich immernoch nichts
anderes vorstellen können, als ihre Herrschaft in ihrer kleinen
organisatorischen Blase. Dieser Rückfall in die Ursache ihrer
Opposition lässt natürlich ihre Organisationen schnell wieder
degenerieren. Überdies sind Orga-Fürsten, weil sie eben
Einzelpersonen sind, von den Repressiv-Organen leicht
neutralisierbar. Fällt der Fürst, fällt auch die Organisation in
sich zusammen. Einzelpersonen, um die ein Kult getrieben wird, sind
eine sehr schwache organisatorische Basis. Sie
machen
sich zur Zielscheibe und gefährden sich damit unnötig selbst. Nur
sie, so ihr Glaube, können vernünftige Entscheidungen treffen.
Alle anderen nicht. Alle Anderen bedürfen Führung. Besonders
selbsternannte Führer linker Widerstandsgruppen leiden unter einem
blinden Fleck in ihrer gewohnten Ideologie.
Die
großen Führer des Sozialismus proklamierten die klassenlose
Gesellschaft als Endziel. Aber sie vergaßen, dass jede Legitimation
einzig und allein aus der Selbstgesetzgebung der
Gesetzesunterworfenen entspringt.
Nicht
Marx/Engels oder Lenin fanden dieses Grundgesetz der Legitimation
heraus. Andere Akademiker, wie Rousseau zum Beispiel, Kropotkin,
Hannah Arendt und Ingeborg Maus
erkannten
diese Voraussetzung für politische Freiheit. Aber durch
Personenkult und Erhebung ausgewählter Schriften von
Marx/Engels/Lenin zu, man könnte sagen: religiösen Dogmen, durch
kleinbürgerliche Führer, wurde eine schlüssige Synthese aus der
kollektiven Weisheit aller Akademiker, für Selbstbestimmung und
Freiheit von Lohnsklaverei, systematisch unterbunden. Die freie Rede
in politische Debatten und Fraktionsbildung wurde (und sind heute
noch) in „revolutionären“ Parteien verboten.
Natürlich
haben derartige Organisationen nicht das Attribut „revolutionär“
verdient. Sondern ihre Prinzipien ähneln vielmehr denen von Sekten
mit einem Sektenführer. Deshalb reagieren sie stets sektiererisch
gegen alle Bestrebungen nach Freiheit und Selbstbestimmung, die im
ureigensten Interesse der Klasse der Lohnabhängigen liegen. Im
Ergebnis musste eine kastrierte Theorie im Praktischen blutig
scheitern. Wieviele Menschenleben hat dieser historische Irrtum
gekostet?
Die
„Revolutionäre“ des 20. Jahrhunderts haben also nichts weiter
vollbracht, als eine rote Kopie der bürgerlichen Herrschaft der
Wenigen hervorzubringen, eine Kopie des Stellvertreter-Prinzips, in
dem die Staatsbürger ihre Stimme abgeben müssen, an Vertreter. Zu
Beginn mit dem guten Vorsatz, dass Funktionäre Rechenschaft ablegen
müssen und jederzeit abwählbar sein müssen, welcher bald zu
routinemäßig geschönten Rechenschaftsberichten und fast
unüberwindbaren Hürden für ihre Abwählbarkeit mutierte.
1989
war die Kopie des bürgerlichen Parlamentarismus so vollkommen
gelungen, dass dem entmündigten Bürger in der DDR völlig egal
war, ob das Parlament nun „Volkskammer“ oder „Bundestag“
heißt. Dem entmündigten russischen Bürger war es ebenso egal, ob
der „Volksdeputiertenkongress“ nun in „Russland“ Duma heißt,
usw.. Denn der entmündigte Bürger hat sowieso nichts zu sagen,
weder im Westen noch im Osten. Prinzipiell gilt überall dort, wo
Herrschaft der Wenigen „Demokratie“ genannt wird, das
Vertreter-Prinzip. Dieses Prinzip charakterisierte schon Jean Jacques
Rousseau in seinem Werk „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien
des politischen Rechtes“, das 1762 erschien, mit folgenden Worten,
Zitat:
„Der
Gedanke der Stellvertretung gehört der neueren Zeit an. Die
Vertretung ist der Ausfluß jener unbilligen und sinnlosen
Regierungsform der Feudalzeit, in der die Menschenwürde
herabgewürdigt und der Name Mensch geschändet wird. In den alten
Republiken, ja sogar in den Monarchien hatte das Volk nie Vertreter;
man hatte in der Sprache nicht einmal ein Wort dafür. Es ist höchst
auffallend, daß man sich in Rom, wo die Tribunen so heilige Personen
waren, nie einfallen ließ, sie könnten sich die oberherrlichen
Rechte des Volkes anmaßen, und daß sie sich inmitten einer so
großen Volksmasse nie versucht fühlten, aus eigener
Machtvollkommenheit eine Volksabstimmung zu umgehen.“
Vielleicht
wird daran deutlich, wie rückständig das politische System einer
Repräsentativen „Demokratie“ tatsächlich ist. Er bezeichnete
Entmündigung durch Stellvertretung als
„Ausfluß
jener unbilligen und sinnlosen Regierungsform der Feudalzeit, in der
die Menschenwürde herabgewürdigt und der Name Mensch geschändet
wird.“ Wenn man jetzt noch in Betracht zieht, dass die emeritierte
Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte Ingeborg
Maus
in
ihrem Buch „Über Volkssouveränität – Elemente einer
Demokratietheorie“ in der herrschenden Repräsentativen
„Demokratie“ die „faktische Refeudalisierung des politischen
Systems“ feststellen muss, so kommt vielleicht eine Ahnung für
die Dimension der politischen Fäulnis „westlicher Demokratien“
auf und das Wort „Bananenrepublik“ erleuchtet in einer
erstaunlichen Begriffs-Relevanz.
„Maus
hält...“, so kann man in der Buchbeschreibung der „Blätter
Verlagsgesellschaft mbH“ nachlesen, Zitat: „… unbedingt an der
Idee fest, dass nur die Selbstgesetzgebung der Gesetzesunterworfenen
im Zusammenspiel mit der strikten Gesetzesbindung der
gesetzanwendenden Instanzen Freiheit und Menschenrechte sichern
kann.“ (Hervorhebung von mir, Quelle:
https://www.blaetter.de/ausgabe/2012/oktober/gegengift-volkssouveraenitaet)
Wenn
also der eingetragene Menschenrechts-Verein UMEHR e.V. vom Zweck des
Vereins auf seinen radikaldemokratischem Charakter des Vereins
schließt, so nur deshalb, weil der Zweck wirklich ernst gemeint ist.
Zweck
des Vereins, Zitat (Auszug, 1. Satz): „Zweck ist die Vereinigung
von Menschen, welche sich für die Verankerung der egalitären
Menschenrechte der UN von 1948 in Verfassungen und Gesetzen durch
ihre freien Entscheidungen als Staatsbürger engagieren.“
In
Artikel 21, 22 und 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
wurde 1948, noch unter dem Eindruck von Diktaturen und der Barbarei
des 2. Weltkrieges folgendes erklärt und von allen Mitgliedstaaten
unterzeichnet, Zitat:
„Artikel
21
1.
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen
Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte
Vertreter mitzuwirken.
2.
Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in
seinem Lande.
3.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der
öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige,
unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer
Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum
Ausdruck kommen.“
Artikel
22
Jeder
hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit
und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und
internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der
Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die
für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit
unentbehrlich sind.
Artikel
23
1.
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte
und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor
Arbeitslosigkeit.
2.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für
gleiche Arbeit.
3.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende
Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde
entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere
soziale Schutzmaßnahmen.
4.
Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu
bilden und solchen beizutreten.“ (Hervorhebung von mir)
In
Artikel 21 steht unter 1. das Recht an allen öffentlichen
Angelegenheiten unmittelbar mitzuwirken an erster Stelle, unter 2.
das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern und 3. „Der
Wille des Volkes bildet die Grundlage“ für Legitimität. Das sind
radikaldemokratische Prinzipien. Dass der Wille des Volkes auf die
Wahl von vorausgewählten Vertretern reduziert werden soll, steht da
nicht. Diesen Betrug, vor allem mit dem „Freien Mandat“, machen
die Herrschenden ganz von sich aus, um für die Gesetzgebung im
Widerspruch zu den Menschenrechten, den Willen der Reichen zur
Grundlage zu machen.
In
Artikel 22 wurde ein Recht auf Besitz formuliert (soziale
Sicherheit), Anspruch auf alles nötige, das „eine der menschlichen
Würde entsprechende Existenz sichert“. Volksherrschaft und
Besitzrecht sind also, wenn auch umständlich formuliert und
lückenhaft und im Widerspruch zum Eigentumsrecht, aber doch im
wesentlichen und primär, als Menschenrecht proklamiert. Aber nur als
Lippenbekenntnis auf Papier. Was noch aussteht, ist beides in
Verfassungen und Gesetzen zu verankern. Deshalb hat UMEHR e.V. die
ausstehende Ratifizierung als Zweck in seiner Satzung verankert.
Dass
die Apologeten des Marxismus lieber weniger als mehr Demokratie
möchten, ist ein vielfach belegter historischer Fakt, der sich auch
ganz aktuell immer wieder neu bestätigen lässt, wie zum Beispiel in
der jüngsten Kritik aus einer sozialdemokratischen Richtung, Zitat:
„Die
(…) -Orga hatte sich im Sommer 2022 von Umehr getrennt.
Vorausgegangen war die Abkehr von Umehr von der ursprünglichen
Zielsetzung, Verankerung der europäischen Menschenrechte lt. UN
Konvention von 1948 in die europäischen Grundgesetze und
Verfassungen hin zur Radikal- Demokratie als primäres Vereins-Ziel.“
Euer Orga-Team“ (Quelle: https://t.me/DemoKunsthalle)
Der
Zweck des Vereins lautet kurz gefasst: Engagement für Gesetzgebung
durch freie Entscheidungen als Staatsbürger. Engagement für
Selbstgesetzgebung ist Engagement für
Radikaldemokratie
oder mit einfachen Worten: für Selbstbestimmung. Davon hat es eine
Abkehr dieser Orga gegeben, weil sie glauben, dass Menschenrechte und
Selbstbestimmung nichts miteinander zu tun hätten. Damit derartige
Unverständnisse in Zukunft vermieden werden, hat der erweiterte
Vorstand des Vereins zugestimmt, auf der Homepage des Vereins eine
Erklär-Seite über den Charakter des Vereins zu veröffentlichen,
siehe: https://www.umehr.net/radikaldemokratie.
Radikaldemokratie
ist linken „Orga’s“ (den bewussten und unbewussten Apologeten
des Marxismus), aus politischen Gründen suspekt (zu viel
Demokratie). Sie betrachten die Notwendigkeit der Legitimation ihrer
Regeln als lästig.
Radikaldemokratie
ist rechten „Orga’s“ (den Apologeten des Eigentumsrechts) aus
ökonomischen Gründen suspekt (zu viel soziale Gleichheit). Denn:
im Besitzrecht gibt’s keine Lohnsklaverei. Und ohne Lohnsklaverei
keine Ausbeutung = keine Privilegien durch Reichtum für Einzelne
auf Kosten anderer.
Was
ist Radikaldemokraten suspekt? Radikaldemokraten ist Fremdbestimmung
suspekt. Sie wollen Selbstbestimmung. Daraus folgt, dass ihnen die
Aufspaltung der Gesellschaft in Klassen suspekt ist, weil das zu
Lohnsklaverei und diese zum zum Klassenkrieg führt.
Radikaldemokraten wollen Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung.
Rechts
und Links sind nur zwei Begriffe aus der Parlaments-Sitzordnung seit
der 1. französischen Nationalversammlung zur Zeit der Großen
Französischen Revolution 1789. Links saß der 3. Stand (das
Kleinbürgertum), rechts der Adel, vom Präsidium aus gesehen. Die
Sitzordnung im deutschen Bundestag
heute, ist immer noch traditionsgemäß: links Linke, SPD, Grüne
(linkes Kleinbürgertum) und rechts AFD, CDU, FDP (rechtes
Kleinbürgertum). Die Klasse der Lohnabhängigen ist draußen. Das
waren sie auch schon immer, weil sie noch nie eine Vertretung in
irgendeinem Parlament hatten, die ihre Interessen wirksam vertreten
konnte, was im Eigentumsrecht durch verrechtlichte Korruption auch
gar nicht möglich ist. Sie haben nur die eine Chance auf
Ratifizierung ihrer Menschenrechte: Selbstgesetzgebung, als einzig
legitimes Machtprinzip.
Holger
Thurow-N.
(Zuerst
erschienen in „Der Aufstand“, Nr. 52/22, 194. Ausgabe,
25.12.2022)