„Demokratische Diktatur“ oder „demokratischer Zentralismus“ sind Gegensätze in einer Phrase. Repräsentative „Demokratie“ bedeutet prinzipiell: „Demokratie“ für Repräsentanten untereinander. In einer Repräsentativen „Demokratie“ ist das Staatsvolk von der Gesetzgebung (Legislative) ausgeschlossen. Wenn aber in einer angeblichen Demokratie (Volksherrschaft), das Staatsvolk von der Herrschaft ausgeschlossen ist, so ist es natürlich keine Volksherrschaft (Demokratie), sondern Herrschaft über das Volk, durch Repräsentanten und so könnte man dazu auch sagen: „Demokratische Diktatur“. Herrschaft über das Volk funktioniert nur durch Gewalt. Deshalb benötigen Repräsentanten ein Gewaltmonopol. Sonst könnten sie nicht herrschen. Und sie benötigen eine Begriffs-Maske, um die Herrschaft der Wenigen als Demokratie zu präsentieren.
Herrschaft geschieht primär durch Gesetzgebung (Legislative), nicht durch Wahlen von Vertretern mit „Freien Mandaten“. Entscheidungen über Personalien (die in einer Repräsentativen „Demokratie“ nur mittelbar beim Wähler liegen weil sie schon vorausgewählt wurden), sind keine Entscheidungen über Regeln und Gesetze. Wenn ein Staatsvolk Regeln und Gesetze befolgen muss, die es selbst nicht erlassen darf, weil es seine Stimmen, gemessen an der Bevölkerungszahl, an wenige Vertreter abgeben muss, fehlt die Legitimation durch Selbstbestimmung, nach eigenen Regeln und Gesetzen leben zu können. Das nennt man Fremdbestimmung. Und dieses Prinzip der Fremdbestimmung,heißt in Deutschland Repräsentative „Demokratie“. 736 Bundestagsabgeordnete sind 0.0008867 % der Bevölkerung. Sie beherrschen 99.9991133 % der Bevölkerung. „Freie Mandate“, die gewählte Vertreter von jeglicher Verantwortung gegenüber ihren Wählern entbinden (siehe Artikel 38 Grundgesetz) und Legislaturperioden (keine Abwahlmöglichkeit), vervollkommnen das Prinzip absoluter Fremdbestimmung durch Repräsentanten. Der Unterschied zu einer Diktatur oder Monarchie, in der wir das Verhältnis von 0 zu 100 hätten, ist also tatsächlich sehr gering. Das verdeutlicht folgende Tabelle, in der die Macht-Verhältnisse der Herrschaftsformen Monarchie, Diktatur, Repräsentative „Demokratie“, und Demokratie (Volksherrschaft) in Zahlen gegenüberstehen.
So wird deutlich, dass der Fortschritt einer Repräsentativen „Demokratie“ gegenüber einer Diktatur oder Monarchie sehr gering ist. Und deshalb ist der Schritt zurück auch nur ein kleiner Schritt. Repräsentative „Demokratie“ bedeutet, dass nur innerhalb eines elitären Kreises „demokratische“ Verhältnisse nach dem Mehrheitsprinzip stattfinden. Dieser elitäre Kreis nennt sich „Parlament“. Ein Mehrheitsprinzip jedoch, als Auswahlprinzip für die Beteiligung an politischer Macht, ist immer noch keine Gleichberechtigung. Wir haben also selbst in Parlamenten keine politische Gleichberechtigung unter den Abgeordneten, auf dessen Basis über die vernünftigsten und besten Entscheidungen gestritten werden könnte.
Rein menschlich, und ohne die ökonomische Komponente betrachtet, wäre den Abgeordneten in einer Repräsentativen „Demokratie“ durchaus zuzugestehen, vernünftige Entscheidungen zu treffen, die den Interessen der entmündigten Bevölkerungsmasse entsprechen könnten. Davon jedenfalls, träumen Viele, weil es in den von der Regierung kontrollierten Medien so dargestellt wird. Aber jeder Traum muss natürlich an der Realität zerplatzen. Denn es gibt da ein reales Problem. Und dieses Problem heißt: Lobbyismus. Oder mit anderen Worten: verrechtlichte Korruption. Das Problem besteht darin, dass Eigentumsrecht alles in eine Ware verwandelt und daher käuflich macht. Auch, und gerade die Interessen von Abgeordneten und Repräsentanten. So wird Politik käuflich. Die durch Eigentumsrecht bedingte unbegrenzte Akkumulation (Anhäufung) von Reichtum schlägt deshalb in politische Macht um, sobald sie das dafür relevante Maß überschritten hat, dass sich ebenfalls in Zahlen messen ließe. Wieviele Dollar oder Euro nötig sind, um politische Macht ausüben zu können, ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Aber mit einem Verfügungsrahmen von 9 Nullen (ab 1 Milliarde) vor dem Komma ist dieses Maß ganz sicher erreicht. So werden Superreiche zu Oligarchen. Das US-Portal „Wikipedia“ lässt zum Begriff „Oligarch“ lesen, Zitat:
„Als Oligarch (von Oligarchie „Herrschaft von Wenigen“) werden zum einen Anhänger der Oligarchie, zum anderen jene bezeichnet, die mit wenigen anderen eine Herrschaft ausüben, im Speziellen auch Großunternehmer, die durch Korruption auch politische Macht über ein Land oder eine Region erlangt haben. Mit der Verflechtung von Politik und Wirtschaft werden politische Entscheidungsprozesse intransparent und gehen häufig mit autokratischer Herrschaft und Schattenwirtschaft einher. Demokratische und rechtsstaatliche Transformationsprozesse werden behindert.“ (Quelle Wikipedia am 22.12.2022)
Das führt uns zu einem Begriff, den die Bundeszentrale für politische Bildung in „Das junge Politik-Lexikon“ wie folgt erklärt, damit auch Kinder verstehen, wo sie leben, Zitat:
„Oligarchie - Herrschaft von wenigen
Die Oligarchie ist eine Staatsform. Andere Staatsformen sind beispielsweise Demokratie, Diktatur, Monarchie. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt "Herrschaft von wenigen". Damit ist diese Staatsform bereits erklärt: Eine kleine Gruppe von Personen oder eine Familie herrschen im Staat. Das Parlament (wenn es überhaupt eines gibt), die Gesetze, die Polizei und das Militär werden von dieser Gruppe kontrolliert und die Macht wird an Familienmitglieder weiter vererbt. Von Freiheit kann in einem solchen Staat nicht die Rede sein. Eine Oligarchie ähnelt einer Diktatur, denn die Führungsgruppe tut alles, um an der Macht zu bleiben und kümmert sich kaum darum, was die Menschen im Land wirklich wollen und brauchen.“ Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2022 (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-jungepolitik-lexikon/320882/oligarchie/)
Der
Autor Gerd Schneider beantwortet in dem kurzen Absatz nicht
die Frage nach dem Verhältnis einer Repräsentativen „Demokratie“
zur Oligarchie. Er hat vergessen zu erwähnen, dass „eine kleine
Gruppe von Personen“ durch Käuflichkeit von Politik den Staat zu
ihrem Staat machen kann. Eine Oligarchie ist ein Staat der
Superreichen, ein Staat der Milliardäre und die Lobby des Parlaments
einer Repräsentativen „Demokratie“ ist der Marktplatz, auf dem
sie einkaufen gehen. (Oligarchische Machtverhältnisse in der
Repräsentativen „Demokratie“ ist die Ursache für Politik für
reiche Pharmaoligarchen, für reiche Oligarchen der
Energiewirtschaft und für reiche Oligarchen der Rüstungsindustrie
und daher Politik primär für Oligarchen des US-Imperiums. So
entsteht Coronatyrannei, Wirtschaftstyrannei und Kriegstyrannei.) Das
Artikelbild ist dann ja auch selbsterklärend:
Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-jungepolitik-lexikon/320882/oligarchie/
Es geht also um Zahlen. Und zwar um Nullen vor dem Komma, in Gold. Die Repräsentative „Demokratie“, die selbst eine Herrschaft von Wenigen ist, bietet also beste Voraussetzungen, um Oligarchen zur Machtergreifung einzuladen. Wie sieht denn so eine Einladung konkret aus? Zitat:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge
und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr
vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem
die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“
(Hervorhebung vom mir)
Die „Vertreter des ganzen Volkes“ sind also niemandem gegenüber verantwortlich. Das nennt man „Freies Mandat“. Damit ist verantwortungslose Politik nicht nur erlaubt, sondern sogar Gesetz. Auf dieser Grundlage steht der Marktplatz der politischen Entscheidungen, für den es einen Namen gibt: Lobby. Das Treiben auf diesem Marktplatz nennt man Lobbyismus. Und so lässt die „Bundeszentrale für politische Bildung“ auf ihrem Portal feststellen, Zitat:
„Wie, wo und wann Lobbyisten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können, hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, die ihnen das politische System
vorgibt.“ (Quelle: https://www.bpb.de/themen/wirtschaft/lobbyismus/275972/interessenvertretung-und-politisches-system-in-deutschland-im-wandel/)
Die entscheidenden Rahmenbedingungen für eine Oligarchie sind
1. Das Vertreterprinzip,
2. das Eigentumsrecht und
3. das „Freie Mandat“.
Die „Bundeszentrale für politische Bildung“ lässt auf ihrem Portal deshalb auch folgern, Zitat:
„Lobbys versuchen Einfluss in Politik und Gesellschaft zu
nehmen. Das ist legitim.“ (https://www.bpb.de/themen/wirtschaft/lobbyismus/)
Die entscheidenden Rahmenbedingungen für eine legitime Volksherrschaft (Demokratie) sind:
1. Herrschaft des Staatsvolkes (Demokratie),
2. das Besitzrecht und
3. Verantwortlichkeit der Gewählten vor ihren Wählern durch imperative Mandate.
Somit ist klar, dass die Repräsentative „Demokratie“ nichts anderes ist, als die politische Basis der Herrschaft der Reichen (Oligarchie). Der Staat ist ihr Staat, der Staat der Reichen (Oligarchen). Volksherrschaft, und damit ein Sturz der Herrschaft von Wenigen, ist nur möglich auf Basis der
Legitimation des Staatsvolkes für Selbstbestimmung durch Selbstbestimmung. Ohne diese Legitimation ist ein Sturz dieses Herrschaftssystems, z.B. durch einen Putsch, nicht möglich. Denn die Machtbasis für die Herrschaft von Putschisten ist wieder: Herrschaft von Wenigen, ohne Legitimation.
Demokratischer Zentralismus
Ein geschichtlicher Rückblick auf mdr.de verweist uns auf die Herkunft dieses Begriffes, der in allen „Sozialistischen“ Staaten, „sozialistischen“ Strömungen und -Organisationen das entscheidende Machtprinzip bezeichnet, welches ursprünglich aus der Sozialdemokratie hervorgegangen ist. Laut den MDRRecherchen geht der Begriff, auf Zitat: „… die von Lenin und dem "Komintern"-Sekretär Sinowjew formulierte und auf der 2. Tagung der Komintern im Jahr 1920 verabschiedete zwölfte von 21 "Bedingungen der Zugehörigkeit zur Kommunistischen Internationale" zurück.“ (Quelle: https://www.mdr.de/geschichte/ddr/politikgesellschaft/
Die MDR-Recherche greift zu kurz. Denn Lenin orientierte sich an der Sozialdemokratie, siehe seine Schriften „Was tun?“ und „Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück“. Bedingung 12 der 21 Bedingungen lautete, Zitat: „12. Die der Kommunistischen Internationale angehörenden Parteien müssen nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaut sein. In der gegenwärtigen Zeit des verschärften Bürgerkrieges ist die Kommunistische Partei nur dann imstande, ihre Pflicht zu erfüllen, wenn sie möglichst zentralistisch organisiert ist und eine eiserne, fast militärische Disziplin in ihr herrscht, wenn ihr Parteizentrum ein starkes, autoritatives Organ mit weitgehenden Vollmachten ist, das das allgemeine Vertrauen der Parteimitgliedschaft genießt.“ (Hervorhebung von mir. Quelle: https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_ru&dokument=0010_int&object=translation)
In der Historie des Scheiterns des „real existierenden Sozialismus“ ist dieser Punkt 12 eine politische Schaltstelle. Ideologische Schaltstelle ist die Verklärung der Schriften von Marx/Engels/Lenin zu Dogmen, die nicht kritisiert werden durften. Marx ging es nicht um die Ersetzung des Eigentumsrechts durch Besitzrecht2 als ökonomische Bedingung für politische Freiheit, sondern nur um Enteignung. Enteignung wohin? Zu einer zentralistischen Funktionärskaste als neue Eigentümer mit einem Führer an der Spitze? Ebenso lassen seine Schriften erkennen, dass er Demokratie für eine kleinbürgerliche Spielerei hielt. Ja, der Missbrauch des Begriffs „Demokratie“ war schon damals allgegenwärtig. Aber vielleicht hätte man das Wort öfters übersetzen sollen: VOLKSHERRSCHAFT.
Engels geriet dann schließlich zum Begriff „Diktatur des Proletariats“. Und kaum einem Apologeten des Marxismus fiel auf, dass die Lohnabhängigen (das Proletariat) in einer Volksherrschaft (Demokratie) die absolute Mehrheit stellen und gar keine Diktatur benötigen, weil sie in jeder Abstimmung ihre Interessen durchsetzen könnten. Wem aufgefallen ist, dass „Diktatur des Proletariats“ immer zur Diktatur von Parteiführern führt und dies in dieser Diktatur laut äußerte, wurde sehr schnell „physisch beruhigt“. Wer eine Diktatur benötigt, ist nicht die Klasse der Lohnabhängigen, sondern die Klasse der Kleinbürger (Kleineigentümer und Eigentümer mit
national begrenztem Eigentum, die durch Eigentum Lohnabhängige für sich arbeiten lassen). Auch das Bildungsbürgertum gehört zum Kleinbürgertum. Marx/Engels/Lenin waren ebenfalls Kleinbürger.
Herrschaft von Wenigen in Widerstands-Organisationen
Gegenwärtig erleben wir in den meisten Widerstandsorganisationen Orga-Fürsten, die naturgemäß das Recht der freien Meinungsäußerung in ihren Organisationen ebenso wenig mögen, wie die Obrigkeit, gegen die sie opponieren. Der Widerstand ist von Kleinbürgern dominiert, die
weit von radikaldemokratischen Prinzipien entfernt, sich immernoch nichts anderes vorstellen können, als ihre Herrschaft in ihrer kleinen organisatorischen Blase. Dieser Rückfall in die Ursache ihrer Opposition lässt natürlich ihre Organisationen schnell wieder degenerieren. Überdies sind Orga-Fürsten, weil sie eben Einzelpersonen sind, von den Repressiv-Organen leicht neutralisierbar. Fällt der Fürst, fällt auch die Organisation in sich zusammen. Einzelpersonen, um die ein Kult getrieben wird, sind eine sehr schwache organisatorische Basis. Sie
machen sich zur Zielscheibe und gefährden sich damit unnötig selbst. Nur sie, so ihr Glaube, können vernünftige Entscheidungen treffen. Alle anderen nicht. Alle Anderen bedürfen Führung. Besonders selbsternannte Führer linker Widerstandsgruppen leiden unter einem blinden Fleck in ihrer gewohnten Ideologie.
Die großen Führer des Sozialismus proklamierten die klassenlose Gesellschaft als Endziel. Aber sie vergaßen, dass jede Legitimation einzig und allein aus der Selbstgesetzgebung der Gesetzesunterworfenen entspringt.
Nicht Marx/Engels oder Lenin fanden dieses Grundgesetz der Legitimation heraus. Andere Akademiker, wie Rousseau zum Beispiel, Kropotkin, Hannah Arendt und Ingeborg Maus
erkannten diese Voraussetzung für politische Freiheit. Aber durch Personenkult und Erhebung ausgewählter Schriften von Marx/Engels/Lenin zu, man könnte sagen: religiösen Dogmen, durch kleinbürgerliche Führer, wurde eine schlüssige Synthese aus der kollektiven Weisheit aller Akademiker, für Selbstbestimmung und Freiheit von Lohnsklaverei, systematisch unterbunden. Die freie Rede in politische Debatten und Fraktionsbildung wurde (und sind heute noch) in „revolutionären“ Parteien verboten.
Natürlich haben derartige Organisationen nicht das Attribut „revolutionär“ verdient. Sondern ihre Prinzipien ähneln vielmehr denen von Sekten mit einem Sektenführer. Deshalb reagieren sie stets sektiererisch gegen alle Bestrebungen nach Freiheit und Selbstbestimmung, die im ureigensten Interesse der Klasse der Lohnabhängigen liegen. Im Ergebnis musste eine kastrierte Theorie im Praktischen blutig scheitern. Wieviele Menschenleben hat dieser historische Irrtum gekostet?
Die „Revolutionäre“ des 20. Jahrhunderts haben also nichts weiter vollbracht, als eine rote Kopie der bürgerlichen Herrschaft der Wenigen hervorzubringen, eine Kopie des Stellvertreter-Prinzips, in dem die Staatsbürger ihre Stimme abgeben müssen, an Vertreter. Zu Beginn mit dem guten Vorsatz, dass Funktionäre Rechenschaft ablegen müssen und jederzeit abwählbar sein müssen, welcher bald zu routinemäßig geschönten Rechenschaftsberichten und fast unüberwindbaren Hürden für ihre Abwählbarkeit mutierte.
1989 war die Kopie des bürgerlichen Parlamentarismus so vollkommen gelungen, dass dem entmündigten Bürger in der DDR völlig egal war, ob das Parlament nun „Volkskammer“ oder „Bundestag“ heißt. Dem entmündigten russischen Bürger war es ebenso egal, ob der „Volksdeputiertenkongress“ nun in „Russland“ Duma heißt, usw.. Denn der entmündigte Bürger hat sowieso nichts zu sagen, weder im Westen noch im Osten. Prinzipiell gilt überall dort, wo Herrschaft der Wenigen „Demokratie“ genannt wird, das Vertreter-Prinzip. Dieses Prinzip charakterisierte schon Jean Jacques Rousseau in seinem Werk „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des politischen Rechtes“, das 1762 erschien, mit folgenden Worten, Zitat:
„Der Gedanke der Stellvertretung gehört der neueren Zeit an. Die Vertretung ist der Ausfluß jener unbilligen und sinnlosen Regierungsform der Feudalzeit, in der die Menschenwürde herabgewürdigt und der Name Mensch geschändet wird. In den alten Republiken, ja sogar in den Monarchien hatte das Volk nie Vertreter; man hatte in der Sprache nicht einmal ein Wort dafür. Es ist höchst auffallend, daß man sich in Rom, wo die Tribunen so heilige Personen waren, nie einfallen ließ, sie könnten sich die oberherrlichen Rechte des Volkes anmaßen, und daß sie sich inmitten einer so großen Volksmasse nie versucht fühlten, aus eigener Machtvollkommenheit eine Volksabstimmung zu umgehen.“
Vielleicht wird daran deutlich, wie rückständig das politische System einer Repräsentativen „Demokratie“ tatsächlich ist. Er bezeichnete Entmündigung durch Stellvertretung als
„Ausfluß jener unbilligen und sinnlosen Regierungsform der Feudalzeit, in der die Menschenwürde herabgewürdigt und der Name Mensch geschändet wird.“ Wenn man jetzt noch in Betracht zieht, dass die emeritierte Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte Ingeborg Maus
in ihrem Buch „Über Volkssouveränität – Elemente einer Demokratietheorie“ in der herrschenden Repräsentativen „Demokratie“ die „faktische Refeudalisierung des politischen Systems“ feststellen muss, so kommt vielleicht eine Ahnung für die Dimension der politischen Fäulnis „westlicher Demokratien“ auf und das Wort „Bananenrepublik“ erleuchtet in einer erstaunlichen Begriffs-Relevanz.
„Maus hält...“, so kann man in der Buchbeschreibung der „Blätter Verlagsgesellschaft mbH“ nachlesen, Zitat: „… unbedingt an der Idee fest, dass nur die Selbstgesetzgebung der Gesetzesunterworfenen im Zusammenspiel mit der strikten Gesetzesbindung der gesetzanwendenden Instanzen Freiheit und Menschenrechte sichern kann.“ (Hervorhebung von mir, Quelle: https://www.blaetter.de/ausgabe/2012/oktober/gegengift-volkssouveraenitaet)
Wenn also der eingetragene Menschenrechts-Verein UMEHR e.V. vom Zweck des Vereins auf seinen radikaldemokratischem Charakter des Vereins schließt, so nur deshalb, weil der Zweck wirklich ernst gemeint ist.
Zweck des Vereins, Zitat (Auszug, 1. Satz): „Zweck ist die Vereinigung von Menschen, welche sich für die Verankerung der egalitären Menschenrechte der UN von 1948 in Verfassungen und Gesetzen durch ihre freien Entscheidungen als Staatsbürger engagieren.“
In Artikel 21, 22 und 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde 1948, noch unter dem Eindruck von Diktaturen und der Barbarei des 2. Weltkrieges folgendes erklärt und von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet, Zitat:
„Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.“ (Hervorhebung von mir)
In Artikel 21 steht unter 1. das Recht an allen öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar mitzuwirken an erster Stelle, unter 2. das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern und 3. „Der Wille des Volkes bildet die Grundlage“ für Legitimität. Das sind radikaldemokratische Prinzipien. Dass der Wille des Volkes auf die Wahl von vorausgewählten Vertretern reduziert werden soll, steht da nicht. Diesen Betrug, vor allem mit dem „Freien Mandat“, machen die Herrschenden ganz von sich aus, um für die Gesetzgebung im Widerspruch zu den Menschenrechten, den Willen der Reichen zur Grundlage zu machen.
In Artikel 22 wurde ein Recht auf Besitz formuliert (soziale Sicherheit), Anspruch auf alles nötige, das „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert“. Volksherrschaft und Besitzrecht sind also, wenn auch umständlich formuliert und lückenhaft und im Widerspruch zum Eigentumsrecht, aber doch im wesentlichen und primär, als Menschenrecht proklamiert. Aber nur als Lippenbekenntnis auf Papier. Was noch aussteht, ist beides in Verfassungen und Gesetzen zu verankern. Deshalb hat UMEHR e.V. die ausstehende Ratifizierung als Zweck in seiner Satzung verankert.
Dass die Apologeten des Marxismus lieber weniger als mehr Demokratie möchten, ist ein vielfach belegter historischer Fakt, der sich auch ganz aktuell immer wieder neu bestätigen lässt, wie zum Beispiel in der jüngsten Kritik aus einer sozialdemokratischen Richtung, Zitat:
„Die (…) -Orga hatte sich im Sommer 2022 von Umehr getrennt. Vorausgegangen war die Abkehr von Umehr von der ursprünglichen Zielsetzung, Verankerung der europäischen Menschenrechte lt. UN Konvention von 1948 in die europäischen Grundgesetze und Verfassungen hin zur Radikal- Demokratie als primäres Vereins-Ziel.“ Euer Orga-Team“ (Quelle: https://t.me/DemoKunsthalle)
Der Zweck des Vereins lautet kurz gefasst: Engagement für Gesetzgebung durch freie Entscheidungen als Staatsbürger. Engagement für Selbstgesetzgebung ist Engagement für
Radikaldemokratie oder mit einfachen Worten: für Selbstbestimmung. Davon hat es eine Abkehr dieser Orga gegeben, weil sie glauben, dass Menschenrechte und Selbstbestimmung nichts miteinander zu tun hätten. Damit derartige Unverständnisse in Zukunft vermieden werden, hat der erweiterte Vorstand des Vereins zugestimmt, auf der Homepage des Vereins eine Erklär-Seite über den Charakter des Vereins zu veröffentlichen, siehe: https://www.umehr.net/radikaldemokratie.
Radikaldemokratie ist linken „Orga’s“ (den bewussten und unbewussten Apologeten des Marxismus), aus politischen Gründen suspekt (zu viel Demokratie). Sie betrachten die Notwendigkeit der Legitimation ihrer Regeln als lästig.
Radikaldemokratie ist rechten „Orga’s“ (den Apologeten des Eigentumsrechts) aus ökonomischen Gründen suspekt (zu viel soziale Gleichheit). Denn: im Besitzrecht gibt’s keine Lohnsklaverei. Und ohne Lohnsklaverei keine Ausbeutung = keine Privilegien durch Reichtum für Einzelne auf Kosten anderer.
Was ist Radikaldemokraten suspekt? Radikaldemokraten ist Fremdbestimmung suspekt. Sie wollen Selbstbestimmung. Daraus folgt, dass ihnen die Aufspaltung der Gesellschaft in Klassen suspekt ist, weil das zu Lohnsklaverei und diese zum zum Klassenkrieg führt. Radikaldemokraten wollen Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung.
Rechts und Links sind nur zwei Begriffe aus der Parlaments-Sitzordnung seit der 1. französischen Nationalversammlung zur Zeit der Großen Französischen Revolution 1789. Links saß der 3. Stand (das Kleinbürgertum), rechts der Adel, vom Präsidium aus gesehen. Die Sitzordnung im deutschen Bundestag heute, ist immer noch traditionsgemäß: links Linke, SPD, Grüne (linkes Kleinbürgertum) und rechts AFD, CDU, FDP (rechtes Kleinbürgertum). Die Klasse der Lohnabhängigen ist draußen. Das waren sie auch schon immer, weil sie noch nie eine Vertretung in irgendeinem Parlament hatten, die ihre Interessen wirksam vertreten konnte, was im Eigentumsrecht durch verrechtlichte Korruption auch gar nicht möglich ist. Sie haben nur die eine Chance auf Ratifizierung ihrer Menschenrechte: Selbstgesetzgebung, als einzig legitimes Machtprinzip.
Holger Thurow-N.
(Zuerst erschienen in „Der Aufstand“, Nr. 52/22, 194. Ausgabe, 25.12.2022)
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